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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Johanna Tschirpke

Stand August 2022

 

Liebe Kundin,
liebe Teilnehmerin,
liebe Klientin,

in den vorliegenden AGBs wird aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Stellvertretend wird hier auf die weibliche Schreibweise zurückgegriffen. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Kundinnen / Teilnehmerinnen / Klientinnen und Johanna Tschirpke geschlossenen Verträge. Bei der Buchung einer Dienstleistung, Veranstaltung oder eines Coachings durch Johanna Tschirpke, erkennst du oder die von dir angemeldete Person, diese verbindlich an.

Ich bitte dich daher dir diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Buchung eines Angebotes sorgfältig durchzulesen.

 

Als Dienstleisterin für Publisher, Marketer, Coaches und andere Unternehmerinnen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Johanna Tschirpke – nachstehend Dienstleisterin genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftragsgeberin – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1      Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. 2.2      Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Dienstleisterin selbst Sorge und stellt die Auftraggeberin von eventuellen Verpflichtungen frei. 2.3      Es steht der Dienstleisterin frei, auch für andere Auftraggeberinnen tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1      Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch die Auftraggeberin (Angebot) und dessen Annahme durch die Dienstleisterin zustande. Die Auftraggeberin ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden. 3.2      Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1      Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. 4.2      Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart. 4.3      Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn … … die Auftraggeberin mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet. … die Auftraggeberin nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1      Die von der Dienstleisterin zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß der Auftraggeberin erteilten Auftrag. 5.2      Die Dienstleisterin wird die Auftraggeberin in periodischen Abständen über das Ergebnis ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartnerinnen können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren. 5.3      Ist der Dienstleisterin die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie der Auftraggeberin unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 5.4      Die Dienstleisterin stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und ggf. das nötige Personal sicher. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. 5.5      Jede Vertragspartnerin kann bei der anderen Vertragspartnerin in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird die Empfängerin prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und der Antragstellerin die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag der Auftraggeberin eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von der Dienstleisterin bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern die Auftraggeberin dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1      Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeitbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. 6.2      Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. 6.3      Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. 6.4      Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Dienstleisterin berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 1,5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Haftung

7.1      Die Dienstleisterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Dienstleisterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Dienstleisterin in demselben Umfang. 7.2      Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat die Auftraggeberin keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Dienstleisterin.  

Als Veranstalterin von Natur-Events und Coachings

1. Vertragsabschluss

1.1 Das Angebot von Johanna Tschirpke ist freibleibend und basierend auf der Veranstaltungsbeschreibung.

1.2 Die Buchung des jeweiligen Angebotes durch die Teilnehmerin erfolgt in schriftlicher Form, entweder direkt über das Buchungsportal oder schriftlich per E-Mail / Post / persönlicher Nachricht und gilt als verbindlich.

1.3 Nach elektronischer Buchungsbestätigung seitens Johanna Tschirpke kommt der Vertrag zum Abschluss. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens Johanna Tschirpke vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn die Teilnehmerin das neue Angebot ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt. Die Teilnehmerin ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung wird nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben. Eine telefonische Anmeldung ist ausgeschlossen.

1.4 Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

Ergänzend für Coaching-Leistungen

1.5 Die von beiden Vertragsparteien akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Coachin und Trainerin Johanna Tschirpke und der Klientin als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.6 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Klientin das generelle Angebot der Coachin/Trainerin, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung von Fachkompetenzen (Training) annimmt. Dazu gehören auch Übungen zur Selbsterfahrung in der Natur.

1.7 Die Coachin/Trainerin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coachin/Trainerin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

2. Inhalt des Coaching-Vertrags

2.1 Die Coachin/Trainerin erbringt ihre Dienste gegenüber der Klientin gemäß Veranstaltungs-/ Angebotsbeschreibung.

2.2 Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels der Klientin.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen der Coachin/Trainerin

Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Die Klientin trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

4. Mitwirkung der Klientin

4.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klientin nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Übungen und anderen Methoden.

4.2 Die Coachin/Trainerin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn die Klientin die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.

4.3 Auch die Klientin hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig, mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

5. Teilnahmeberechtigung

5.1 An den Angeboten von Johanna Tschirpke kann jede teilnehmen, die gesund ist, die in der jeweiligen Beschreibung des Angebotes genannten Voraussetzungen erfüllt und die notwendige Ausrüstung mitführt, sofern diese nicht von Johanna Tschirpke gestellt wird.

5.2 Die Teilnehmerin verpflichtet sich, Johanna Tschirpke vor dem Beginn der Veranstaltung über etwaige gesundheitliche Probleme oder andere Einschränkungen zu informieren

5.3 Johanna Tschirpke ist berechtigt, vor, zu Beginn oder während einer Veranstaltung den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Teilnehmerin trotz entsprechender Mahnung seitens Johanna Tschirpke wiederkehrend stört, Zweifel aufkommen, dass die Teilnehmerin, die unter 1.1 genannten Anforderungen erfüllt oder sich anderweitig vertragswidrig verhält.

6. Teilnahme von Minderjährigen

6.1 Die Teilnahme von Minderjährigen gilt nachfolgendes: Um als Minderjährige an den Angeboten von Johanna Tschirpke teilnehmen zu können, muss die Teilnahme von Minderjährigen in den Angeboten ausdrücklich ausgewiesen sein.

6.2 Sofern die Teilnahme für Minderjährige ausgewiesen ist, muss die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, Johanna Tschirpke über etwaige gesundheitliche Einschränkungen schriftlich zu informieren und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass der oder die Minderjährige fähig ist, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Zudem gelten alle weiteren Punkte wie unter Punkt 1. Teilnahmeberechtigung genannt.

7. Zahlungsbedingungen

Veranstaltungen

7.1 Die Zahlung des Entgeltes für die gebuchte Veranstaltung, erfolgt per Überweisung ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung.

7.2 Wird die Zahlung nicht vollständig oder nicht fristgerecht geleistet, ist Johanna Tschirpke dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 einzufordern. Voraussetzung dafür ist eine vorausgegangene Mahnung mit Fristsetzung.

Ergänzend für Coaching-Leistungen

7.3 Die Coachin/Trainerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Coachin/Trainerin und der Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Coachin/Trainerin aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder Verzeichnisse gelten nicht.

7.4 Die Honorare sind nach jedem Termin von der Klientin in bar bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

7.5 Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Betriebssitz vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet, wenn nicht vorher anders vereinbart.

8. Stornierung

Im Rücktrittsfall stehen Johanna Tschirpke für ihre Aufwendungen und getroffenen Vorkehrungen eine Bearbeitungsgebühr zu. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Art der Veranstaltung.

Je nach Zeitpunkt der schriftlichen Rücktrittserklärung fallen bei einer Stornierung einer Veranstaltung abhängig vom Veranstaltungspreis für die Veranstaltungen von Johanna Tschirpke, wo sowohl Johanna Tschirpke die Veranstalterin als auch die Dozentin ist, folgende Stornogebühren an:

Bei 1-Tagesveranstaltungen:
Bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 10 € Bearbeitungsgebühr
Bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % des Veranstaltungspreises
Bis 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung: 80 % des Veranstaltungspreises
Bei Nichterscheinen zum Veranstaltungsbeginn: 100 % des Veranstaltungspreises

Bei Mehrtagesveranstaltungen:
Wird separat mitgeteilt.

Bei Veranstaltungen mit anderem Veranstalter- Dozentenleistung durch Johanna Tschirpke
Bei Veranstaltungen, die durch einen anderen Veranstalter ausgerichtet werden, aber die Dozentenleistung durch Johanna Tschirpke erfolgt, gelten die AGB´s des jeweiligen Veranstalters, siehe Anmeldung.

Ergänzend für Coaching-Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 50 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn die Klientin 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z. B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nichterscheinens kann von der Coachin/Trainerin verlangt werden.

9. Umbuchung

9.1 Kann die Teilnehmerin an einer von ihr gebuchte Veranstaltung krankheitsbedingt nicht teilnehmen, ist es ihm möglich, eine dritte Person zu benennen, die die Veranstaltung an seiner Stelle antritt, sofern diese alle unter Ziffer 1 Teilnahmeberechtigung genannten Punkte erfüllt. Die Ersatzteilnehmerin übernimmt alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem ursprünglichen geschlossenen Vertrag ergeben.

9.2 Der Vertragseintritt ist nur dann rechtskräftig, wenn die Ersatzteilnehmerin dies vor Veranstaltungsbeginn in schriftlicher Form bestätigt und Johanna Tschirpke der Vertragsübernahme zustimmt. Nur aus wichtigem Grund darf eine Verweigerung der Vertragsübernahme ausgesprochen werden.

9.3 Kommt es zu einer Vertragsübernahme werden Umbuchungskosten in Höhe von 10 % des vereinbarten Veranstaltungspreises fällig.

9.4 Die Frist einer Umbuchung ist abhängig von der Veranstaltungsart. Bei 1-Tagesveranstaltungen ist die Frist von 24 Stunden vor Beginn einzuhalten. Bei Mehrtagesveranstaltung wird dies separat mitgeteilt.

10. Rücktritt durch Johanna Tschirpke

10.1 Ausschließlich Johanna Tschirpke kann witterungsbedingte Veranstaltungen absagen. Die witterungsbedingte Absage erfolgt spätestens 3 Tage vor dem gebuchten Veranstaltungstermin.
Bei Einzelführungen beträgt die Frist der Absage 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Tour. In diesem Fall steht es der Teilnehmerin frei zwischen einer Gutschrift, einer Rückerstattung des Geldes oder einem neuen Termin zu wählen. Johanna Tschirpke haftet in diesem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen und Übernachtungskosten. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens der Teilnehmerin ist ausgeschlossen.

10.2 Wird eine ausdrücklich in dem Angebot ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Johanna Tschirpke berechtigt die Veranstaltung 5 Tage vor Beginn des Termins abzusagen und somit vom Vertrag zurückzutreten. Die Teilnehmerin kann zwischen einer Gutschrift oder einer Rückerstattung des Geldes wählen. Johanna Tschirpke haftet in diesem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen und Übernachtungskosten. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens der Teilnehmerin ist ausgeschlossen.

10.3 Johanna Tschirpke behält sich das Recht vor, eine bereits stattfindende Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, z. B. höhere Gewalt, Witterungsbedingungen, etc. abzubrechen. In diesem Fall ist eine Rückerstattung des Veranstaltungsentgelts ausgeschlossen.

10.4 Muss eine Führung aus weiteren nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden, wird die Teilnehmerin so früh wie möglich kontaktiert. In diesem Fall kann die Teilnehmerin zwischen einer Gutschrift oder einer Rückerstattung des Geldes wählen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Ergänzend für Coaching-Leistungen

10.5 Termine, die von Seiten der Coachin/Trainerin abgesagt werden müssen, werden der Klientin nicht in Rechnung gestellt. Die Klientin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Coachin/Trainerin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

11. Körperliche Belastungen

Die Angaben der körperlichen Belastungen bei den jeweils angebotenen Touren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, z. B. durch Wetterverhältnisse, stark beeinflusst werden kann.

12. Besondere Bedingungen in der Natur

Veranstaltungen und Coachings in der Natur und insbesondere im Wald erfordert von den Teilnehmern ein großes Maß an Eigenverantwortung. Johanna Tschirpke ist es gestattet aufgrund der Wetterverhältnisse und/oder besonderer Verhältnisse in Hinblick auf konditioneller und/oder sonstiger Voraussetzungen der Teilnehmerinnen Tour- und Programmänderungen vorzunehmen. Besondere Bedingungen und Voraussetzungen für eine Veranstaltung sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen, sorgfältig durchzulesen und zu berücksichtigen.

13. Anspruch nicht genutzter Leistungen

Nimmt die Teilnehmerin einzelne Teilleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat sie keinen Anspruch auf eine Teilkostenerstattung des Veranstaltungsbetrages.

14. Haftung

14.1 Johanna Tschirpke übernimmt keine Haftung hinsichtlich Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Workshop- und Kursinhalte. Ebenso übernimmt die Veranstalterin keine Haftung in Bezug auf das angestrebte Lernziel der Teilnehmerin. Die Haftung der Veranstalterin ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz wobei es sich um für einen Kurs / Workshop vorhersehbare typische Schäden handeln muss.

14.2 Die Teilnehmerin erkennt einen Haftungsausschluss der Veranstalterin für Schäden oder Verluste jeglicher Art an. Die Teilnehmerin wird gegen die Veranstalterin keinerlei Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die durch die Teilnahme entstehen können.

15. Datenschutz

15.1 Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erfassten Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung und zur Kundenbetreuung verwendet und dürfen diesbezüglich gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

15.2 Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos & Filmaufnahmen können von der Veranstalterin ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung an der Veranstaltung willigt die Teilnehmerin einer Veröffentlichung von Fotos & Filmaufnahmen zu diesem Zweck ein.

Ergänzend zu Coaching-Leistungen
Datenschutz und Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

15.3 Die Coachin/Trainerin behandelt die Daten der Klientin vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der Klientin, Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Klientin. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der Klientin erfolgt und anzunehmen ist, dass die Klientin zustimmen wird.

15.4 Sofern die Klientin ein detailliertes Protokoll über das Coaching/Training verlangt, erstellt die Coachin/Trainerin dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

16. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

17. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt. Sofern Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sind, tritt an deren Stelle eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedingung.

18. Urheberrecht

Sämtliche Angebote, Übungen, Techniken und Konzepte von Johanna Tschirpke, sowohl in Wort, Bild und Schrift sind urheberrechtlich geschützt. Alle der Teilnehmerin/Klientin ausgehändigten oder ihm zugänglich gemachten Unterlagen, Videos, Audios, PDFs, E-Books, Online-Kurs Unterlagen sowie sonstige Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Es ist nicht gestattet diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten, auch in abgewandelter Form, zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial einer Veranstaltung von Johanna Tschirpke ist unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte, nur nach Absprache erlaubt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Johanna Tschirpke.

20. Anbieter

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